Alles, was Recht ist :D

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Die liebe Margo Wendt hat sich  angeboten, euch bzw. uns Informationen zu den Themen Urheberrecht und Veröffentlichung im Netz (gerade in Bezug auf Minderjährige) zur Verfügung zu stellen. Ich drucke den Text hier unverändert erneut ab.

Vielen lieben Dank, Margo!

Bedenkt bitte:

Auch wenn Sie beruflich bedingt über eine Menge juristisches Fachwissen verfügt, handelt es sich bei den Hinweisen um Leitlinien die euch eine grundsätzliche Orientierung geben sollen.

Bei konkreten Problemen rate ich immer dazu, anwaltlichen Rat einzuholen (bzw. in jedem Falle zunächst mit euren Eltern zu sprechen).

Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass vermutlich niemand von euch Probleme bekommen wird. Insofern wünsche ich euch viel Spaß beim lesen dieses kleinen juristischen Exkurses. Gut informiert seid ihr danach auf jeden Fall. :D

***

"Hier ein paar Ausführungen zum Thema Rechte von Minderjährigen. Diese beziehen sich grundsätzlich auf den Raum Deutschland. Ich werde noch kurz auf Österreich eingehen. Für die Schweiz oder andere Länder kann ich leider keine Rechtsübersicht bieten – die gültigen Gesetze sind auf das jeweilige Land beschränkt und gelten für diejenigen, die Staatsbürger sind oder dort leben.

Deutschland:

Rechte von Minderjährigen

Minderjährige sind bis zum Tag des 7ten Geburtstages geschäftsunfähig. Also dürfen sie nichts alleine kaufen oder verkaufen. Das geht nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (das sind meist die Eltern, daher werde ich das im Folgenden auch Eltern nennen)

Interessanter für uns ist die Regelung für Minderjährige zwischen dem 7ten und 18ten Geburtstag. Zunächst, das wisst ihr wahrscheinlich, braucht auch ihr die Einwilligung der Eltern.

Ausnahmen:

-Alles, was nur Vorteile bringt, also wie Geschenke von Oma oder so. Wenn ihr aber im Gegenzug etwas machen müsst (zum Beispiel Ratenzahlung, auch wenn es ein tolles Angebot ist), dann geht das nicht ohne Zustimmung der Eltern. Ein kostenfreies Ebook ist zB ein Geschenk, das keine Nachteile hat. Ein Vertrag bei einem Druckkostenzuschußverlag, also ein Verlagsvertrag, bei dem ihr etwas zahlen müsstet, geht nicht (in Zeiten von Selfpublishing kann aber auch Erwachsenen davon nur abgeraten werden)

-der berühmte Taschengeldparagraf, also wenn euch Taschengeld zur freien Verfügung überlassen wurde: ihr dürft damit Dinge kaufen, solange ihr sie mit eurem Taschengeld oder Geldgeschenken bezahlen könnt. (Bei Geldgeschenken von anderen Personen als den Eltern bedarf es aber zusätzlich der elterlichen Zustimmung.) Wenn nicht – es gibt leider keine Verpflichtung, das Minderjährige Taschengeld bekommen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt grundsätzlich ein Werk vor Diebstahl. Das heißt, sowohl ihr also auch jeder andere Autor sollen davor geschützt werden, dass Geschichten zum Beispiel abgeschrieben werden. Aber auch das Verwenden von Figuren oder von anderen erschaffenen Welten soll ohne Einwilligung des Autors nicht stattfinden.

Was bedeutet das für Fanfictions?

Einige Autoren (zB Raymond Feist oder Anne McCaffrey) wünschen keine Fanfictions. Andere, wie zB Joanne K Rowling freuen sich eher darüber (wobei Rowling keine obszönen Inhalte wünscht, da es sich bei ihren Büchern prinzipiell um Kinderbücher handelt). Allgemein dürfen Fanfictions aber eher nicht verlegt werden. Daher kommen sie für den Ideenzauber auch nicht in Frage. Hier scheiden sie aus, weil das Ergebnis durch Kapitelwaise ja im Sammelband verlegt wird.

Es ist grundsätzlich in Ordnung, mit dem Schreiben von Fanfictions anzufangen, solange ein Autor nicht ausdrücklich widerspricht und seine Wünsche berücksichtigt werden.

(Einfacher ist es bei Serien, hier wird wirklich selten dagegen vorgegangen – Echte Menschen haben Persönlichkeitsrechte, die grundsätzlich durch Fanfictions verletzt werden. Habt immer im Hinterkopf: wie würdet ihr euch fühlen, wenn xy euch in einer Geschichte als Charakter nutzt) Es kann tatsächlich passieren, dass eine Fanfictiongeschichte gesperrt wird, weil zB der Autor dagegen widerspricht. Das ist sein Recht und auch euer, wenn es eine von euren Geschichten betrifft.

Wenn ihr eine FF- Geschichte geschrieben habt und sie weiter entwickeln wollt, dann wäre mein Rat, etwas Eigenes daraus zu machen. Vielleicht dürft ihr kein Buch mit zB einem Harry Potter in Hogwarts als euer eigenes ausgeben, aber ein Peter der auf einer Zauberschule eigene Abenteuer erlebt ist in Ordnung. Hier mal der Klappentext zu Magisterium von C. Clare: „Callum hat es nicht leicht: Er hat ein lahmes Bein, zu viel Grips, ein loses Mundwerk und ist dazu auch noch erst 12 Jahre alt. Und außerdem ein angehender Zauberlehrling. Im Magisterium von Master Rufus soll er die Geheimnisse der Magie erkunden. Doch weder die Schule noch der Meister wirken besonders vertrauenerweckend. Und Callum soll Recht behalten: Das erste Schuljahr entwickelt sich zu einer echten Herausforderung. Gut dass der junge Magier neue Freunde findet, die ihm bei seinen unheimlichen Abenteuern beistehen ..."

Kommt einem schon grob bekannt vor, oder? Ist aber völlig legal. Wenn ihr Charaktere entwickelt, die nur noch entfernt an die Originale erinnern, bestehen nämlich rechtlich keine urheberrechtlichen Bedenken.

Was ihr nicht schreiben dürft:
Grundsätzlich seid ihr frei in dem, was ihr schreibt. Es gibt nur zwei Ausnahmen.

Die erste heißt „Gewaltdarstellung" – das bedeutet, wenn man Gewalttätigkeiten verherrlicht oder verharmlost. Sprich: ihr könnt und dürft natürlich über Gewalt schreiben (ich empfehle aber eine entsprechende Triggerwarnung und ggf die Nutzung der Makierung „Erwachseneninhalt"), aber schildert es realistisch. Wenn ihr einen menschenverachtenden Protagonisten habt, dann macht deutlich, dass es seine Perspektive ist. Es soll eben nicht herauskommen, dass Folter eine tolle Sache ist oder ein Opfer von Folterungen nur übertreibt, weil es ja alles nicht so schlimm war.

-Pornos, also Geschichten, die keine Handlung haben und nur aus Sex bestehen, gehen auch nicht. Das Internet, vor allem Wattpad, ist nämlich ein Ort, zu dem Jugendliche Zugang haben. Daher dürfen keine Pornos eingestellt werden. Sexuelle Inhalte sind in Ordnung, solange es eben kein Porno ist. Pornos, die Gewalt oder Sex mit Menschen oder Tieren zum Gegenstand haben, sind wirklich strafbar."

***Ergänzung: natürlich gibt es auf WP auch solche Geschichten. Das bedeutet aber nicht, dass sie auf WP auch etwas zu suchen haben. Die Grenzen dessen, was noch in Ordnung ist, sind nicht immer leicht zu bestimmen (Kapitelwaise)***

"Österreich

Nachdem es Gerüchte gibt, das deutsche Zivilrecht sei vom österreichischen abgeschrieben worden, könnt ihr davon ausgehen, dass es in Österreich ganz ähnlich läuft.

Ab 14 Jahren fallt ihr unter die „mündigen Minderjährigen" und könnt euer selbst verdientes Geld (Babysitten zB) auch wie Taschengeld ohne Einwilligung verwenden. Die Regelungen für das Urheberrecht gehen auf eine europäische Verordnung zurück – das bedeutet, die sollten in Europa gleich sein. Zum österreichischen Strafrecht kann ich im Detail leider nichts sagen. Allerdings dürften auch hier reine Pornos oder Gewaltverherrlichung verboten sein.

Anmerkung: Ich bin selber über 40 Jahre alt und auch Mama. Es wäre schön, wenn ihr beim Schreiben eure Eltern mit in Boot holt. Ich wäre wahnsinnig stolz auf meine Kleine, wenn sie irgendwann auch Geschichten schreibt. Natürlich wird es in der Pubertät immer wieder zu Streit kommen, das ist ganz klar. Trotzdem würden sich bestimmt viele über ein etwas wie den Ideenzauber freuen, wenn sie die Chance bekämen zu erkennen, was es bedeutet. Es gibt aber auch genug Familien, in denen das nicht möglich ist oder einfach nicht funktioniert. Nur für diesen Fall habe ich einmal alles zusammen geschrieben, was ein junger Autor über das Schreiben und seine Rechte wissen sollte."

Ideenzauber 2023 (closed)Där berättelser lever. Upptäck nu