Das im Laufe des Gesetzgebungsver-fahrens umbenannte „Jahressteuerge-setz 2018" (jetzt: „Gesetz zur Vermei-dung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vor-schriften", BGBl I 2018, S. 2338) wurde im Vergleich zum Regierungsentwurfnoch an einigen Stellen angepasst. Wichtige Punkte werden vorgestellt